Jetzt Trainingsbedarf nach CBTA analysieren und dokumentieren! Für alle Tätigkeiten auf der Luftseite. 

Was ändert sich durch CBTA?

Ab dem 01.01.2023 gilt die Verpflichtung, für alle Schulungen nach Gefahrgutrecht das sog. "CBTA-Konzept" (Competency Based Training and Assessment) anzuwenden. Das Schulungskonzept ändert sich dahingehend, dass Schulungsmaßnahmen auf eine Analyse der jeweiligen Tätigkeiten der Trainees angepasst werden müssen. Dies bedeutet, für Trainees muss eine Analyse des jeweils individuellen Schulungsbedarfs vorliegen ("TNA = Training Needs Analysis").

Training Needs Analysis (TNA)

Mithilfe unseres Training Needs Analyzers ermitteln wir für Sie den jeweiligen Trainingsbedarf von Individuen oder Gruppen mit identischem Einsatzspektrum und dokumentieren für Sie Ihre TNA. Das Ergebnis erhalten Sie im Anschluss per E-Mail.

Die passenden eLearnings - nur bei uns

Darüber hinaus haben Sie bei uns die Möglichkeit, direkt im Anschluss die passenden CBTA-konformen Gefahrgutschulungen in unserer Online-Akademie zu erwerben.


Klicken Sie unten auf Start - in Kürze haben wir gemeinsam ihren Trainingsbedarf analysiert.